Frankfurt am Main. Im Steuerskandal um umstrittene Dividendengeschäfte ist die Großkanzlei Freshfields ins Visier der Ermittler geraten. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte vergangene Woche Räume von Freshfields Bruckhaus Deringer in der Finanzstadt, wie die Kanzlei am Montag auf Anfrage mitteile. Zuvor hatte die »Süddeutsche Zeitung« darüber berichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft wollte den Bericht nicht kommentieren.
Die Durchsuchung habe sich auf ein früheres Mandatsverhältnis bezogen, »welches die Beratung im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften zum Gegenstand hatte, die schon einige Jahre zurückliegen«, erklärte die Kanzlei. »Freshfields ist zuversichtlich, dass die Prüfung der Generalstaatsanwaltschaft ergeben wird, dass unsere Beratung rechtlich nicht zu beanstanden ist.«
Dem Bericht zufolge soll es um ein Gutachten für die inzwischen insolvente Maple Bank GmbH gehen. Das Institut war von der Bundesfinanzaufsicht Bafin im Jahr 2016 geschlossen worden, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung die Überschuldung drohte. Die Rückstellung stand der Bank zufolge in Zusammenhang mit »Cum-Ex«-Aktiengeschäften.
Bei den umstrittenen Deals schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Ob das illegal war oder der Gesetzgeber ein Schlupfloch für Investoren öffnete, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt. Auf jeden Fall wurden Bescheinigungen für die Rückerstattung der auf Dividenden anfallenden Kapitalertragsteuer so mehrfach ausgestellt und die Steuer vom Fiskus doppelt erstattet, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde.
Schätzungen über den Schaden für den Fiskus reichen von 10 bis 32 Milliarden Euro. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Etliche Banken und Investoren gerieten ins Visier der Ermittler. Der Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte Freshfields durchsuchen lassen wollen, was der Bundesgerichtshof aber ablehnte. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1067808.durchsuchung-bei-kanzlei-freshfields.html