Luxemburg. Ein EU-Land darf einen Asylbewerber im Rahmen des Dublin-Systems nicht in ein anderes EU-Land abschieben, wenn seit dessen Zustimmung zur Aufnahme des Asylbewerbers mehr als ein halbes Jahr vergangen ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Mittwoch im Fall eines iranischen Asylbewerbers in Österreich, dass dieser sich mit dem Ablauf der Frist gegen die Abschiebung nach Bulgarien wehren darf. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068142.eugh-urteil-staerkt-asylbewerber.html