nd-aktuell.de / 05.12.2017 / Politik / Seite 6

Geldstrafe wegen Beleidigung von Dagdelen

Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 59-jährigen Deutsch-Türken wegen Beleidigung der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (LINKE) zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt. Der wegen fahrlässiger Körperverletzung bereits vorbestrafte Mann hatte die heutige stellvertretende Linksfraktionsvorsitzende 2016 als »Hure« bezeichnet, berichtet die »Berliner Zeitung«. Dagdelen hatte im August 2016 bei Facebook ein ZDF-Interview mit ihr online gestellt. Darin erklärte sie, die Türkei biete islamistischen Terroristen eine Plattform. Der nun verurteilte Deutsch-Türke kommentierte das mit den Worten: »Huren lügen gut, habe ich jetzt gesehen.« Das Gericht sah darin den Versuch, die »Zeugin sachfremd persönlich herabzusetzen«, hieß es. Die Behauptung des Angeklagten, auch Familienmitglieder hätten Zugang zu seinem Facebook-Account, wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Es stellte überdies in Rechnung, dass Dagdelen regelmäßig beleidigt und bedroht wird und deshalb Polizeischutz bekommt. Die Verurteilung solle eine gewisse generalpräventive Wirkung entfalten, hieß es. Dagdelen sagte der Zeitung, es sei gut, dass Anzeigen wegen Beleidigung oder Bedrohung auch zu Strafbefehlen und Verurteilungen führen. »Das unterstreicht: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das aktuelle Urteil stellt zudem klar, dass Ausreden von Hetzern, auch andere hätten Zugang zu ihrem Facebook-Account, nicht ziehen«, so die LINKE-Politikerin. Sie hoffe, dass sich andere Staatsanwaltschaften an der Berliner Entscheidung ein Beispiel für mutiges Handeln nehmen und derlei Schutzbehauptungen nicht länger durchgehen lassen. epd/nd