Chemnitz. Der Verkauf kleiner Galgen mit dem Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat einem Bericht zufolge keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen gegen einen Mann aus dem Erzgebirge eingestellt, der entsprechende Galgen zum Kauf anbot, berichtete die »Süddeutsche Zeitung« am Mittwoch. Bereits im Frühjahr hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft entschieden, dass ein derartiges Handeln keinen Straftatbestand erfüllt. Damals ging es um einen Mann, der einen »Merkel-Galgen« bei einem Aufmarsch der Pegida-Bewegung 2015 zeigte. Sachsens designierter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verwies bei Twitter auf die Unabhängigkeit der Justiz, meinte aber zugleich: »Auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Strafbarkeit sieht, halte ich es nicht nur für geschmacklos, Galgen mit Namen von Personen zu verkaufen. Diese Grenzüberschreitung vergiftet das Klima in unserem Land.« Die Staatsanwaltschaft Chemnitz war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. dpa/nd