Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Anwesenheitsprämien zahlen, wenn sie nicht oder selten krank sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prämie bei Krankheit nur anteilig gekürzt wird - und nicht pauschal. Darauf verweist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
Es ist grundsätzlich erlaubt, wegen Krankheit Sondervergütungen zu kürzen, die Arbeitnehmer neben ihrem regulären Lohn erhalten, egal, ob es sich dabei um eine Anwesenheitsprämie oder etwa das Weihnachtsgeld handelt. Pro Krankheitstag darf der Arbeitgeber aber maximal ein Viertel des durchschnittlichen Tageslohns von der Sondervergütung abziehen. Zieht er wegen eines Tages Krankheit mehr oder gleich die ganze Prämie ab, ist die Regelung unwirksam.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1073142.arbeitgeber-darf-praesenz-praemieren.html