nd-aktuell.de / 30.12.2017 / Politik / Seite 5

Krankenkasse rügt geringe Pauschale

Mehr Geld für Hartz-IV-Bezieher verlangt

Berlin. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat wesentlich mehr Geld vom Staat für die medizinische Versorgung von Hartz-IV-Empfängern gefordert. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, sagte der Deutschen Presse-Agentur: Arbeitslosengeld II sei eine staatliche Sozialleistung. Deshalb müsse der Staat ausreichend Geld dafür zur Verfügung stellen. Die Monatspauschale belaufe sich aber nur auf 97 Euro pro Person, während die Versorgungskosten deutlich höher lägen. Nach Expertenmeinung wäre etwa das Dreifache nötig.

Für Hartz-IV-Empfänger, die privat versichert sind, erhalten deren Versicherungsunternehmen bis zu 341 Euro pro Person. »Es kann doch nicht sein, dass die solidarische gesetzliche Krankenversicherung, die 90 Prozent der Bevölkerung versorgt, vom Staat schlechter behandelt wird als private Versicherungen«, kritisierte Pfeiffer.

Vor kurzem berichtete die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« aus einem Gutachten für das Gesundheitsministerium, wonach die Bundesregierung den gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr fast zehn Milliarden Euro weniger erstattet, als für die Versorgung von Hartz-IV-Beziehern nötig wären. Demnach decken die Überweisungen des Staates an die Kassen nur 38 Prozent der Ausgaben für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, Aufstocker und Arbeitslose.

Zur Zahl der gesetzlich Versicherten sagte Pfeiffer der »Rheinischen Post«, diese sei zum 1. Dezember auf das Rekordhoch von 72,7 Millionen gestiegen. Damit seien so viele Menschen wie noch nie in der gesetzlichen Krankenversicherung. »2016 kamen zum fünften Mal in Folge mehr Menschen von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkassen als umgekehrt«, sagte Pfeiffer. Während 129 100 die gesetzliche Krankenversicherung in Richtung eines privaten Versicherungsunternehmens verlassen hätten, seien 130 200 den umgekehrten Weg gegangen. Rund 56 Millionen davon sind zahlende Mitglieder, die übrigen beitragsfrei mitversicherte Angehörige. dpa/nd