Karlsruhe. Der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen nicht antreten zu müssen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht an. Der 96-Jährige wollte aus gesundheitlichen Grünen einen Aufschub der Strafvollstreckung erreichen. Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war. Vor dem Bundesverfassungsgericht machte er geltend, dass sein Gesundheitszustand bei den vorherigen Entscheidungen nur unzureichend berücksichtigt worden sei. Die Karlsruher Richter erklärten allerdings, es sei nicht erkennbar, »dass die angegriffenen Entscheidungen auf einer unzureichenden Sachaufklärung beruhen«. AFP/nd
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