Zunächst die Frage, kann man sich eine eigene Wohnung leisten. Als Eigenkapital akzeptieren die Banken etwa Guthaben sowohl in klassischen als auch in Wohnriester-Bausparverträgen, schuldenfreie Grundstücke und anderweitig Erspartes.
Neben dem Kaufpreis sind weitere Kosten zu beachten: die Grunderwerbsteuer - je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis, Gebühren für Notar und Grundbuchamt und gegebenenfalls Maklergebühren. Alles in allem setzt man die sogenannten Kaufnebenkosten mit etwa zehn Prozent vom Kaufpreis an.
Angenommen, die Wohnung kostet 300 000 Euro, müssen noch einmal 30 000 Euro für Kaufnebenkosten kalkuliert werden, die normalerweise von den Banken nicht finanziert werden. Günstig ist es, über 20, besser 30 Prozent Eigenkapital zu verfügen, weil man so am ehesten spätestens bis zum Renteneintritt schuldenfrei ist.
Zwar brauchen Eigentümer keine Miete zu zahlen, monatliche Betriebskosten fallen aber trotzdem weiterhin an. Zudem müssen Eigentümer für die Instandhaltung ihrer Wohnung und des Gemeinschaftseigentums am Haus aufkommen. Dazu wird eine Instandhaltungsrücklage gebildet.
Die fachmännische Beurteilung der Bausubstanz ist - vor allem bei Altbauten - ein wichtiger Schritt vor der Kaufentscheidung. Auch sollte man sich die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung ansehen. Für jede Wohnung wird ein Grundbuch angelegt. Es enthält den Miteigentumsanteil und definiert das Sondereigentum, also die gekaufte Wohnung.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1075004.vor-allem-die-bausubstanz-muss-geprueft-werden.html