nd-aktuell.de / 03.01.2018 / Ratgeber / Seite 23

Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Sabbatjahr

Rund um das Sabbatjahr

Was genau ein Sabbatjahr ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist denkbar, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht und ruhend gestellt wird oder aber formal unterbrochen wird und der Arbeitnehmer eine Wiedereinstellungsgarantie erhält. Auskunft gibt die AG Arbeitsrecht im DAV.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr?

»Ein Anspruch besteht nur, wenn das zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder Kollektivvereinbarungen so festgeschrieben ist«, sagt DAV-Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard.

Habe ich das Recht auf ein Sabbatjahr, wenn meinem Kollegen eines bewilligt wurde?

Auch das verneint Rechtsanwältin Dr. Reinhard für den Regelfall. »Fehlt es an einer einschlägigen Regelung, wird ein Sabbatjahr typischerweise individuell vereinbart.« Eine solche Vereinbarung könne man nicht einfach auf jemand anderen übertragen. Es besteht lediglich ein Anspruch darauf, bei exakt gleichem Sachverhalt nicht willkürlich ungleich behandelt zu werden.

Kann ich während des Sabbatjahres gekündigt werden?

Theoretisch ja. »Eine verhaltensbedingte Kündigung während des Sabbaticals ist unwahrscheinlich, da der Mitarbeiter nicht da ist und somit auch nichts falsch machen kann«, erklärt Rechtsanwältin Dr. Reinhard. Denkbare wäre aber, dass ein Vergehen aus früherer Zeit während der Abwesenheit aufgedeckt werde und daraus die Kündigung folge. Wird jemand personenbedingt gekündigt, liegt das meist an einer Erkrankung. Auch das ist theoretisch während des Sabbaticals möglich. Gleiches gilt für betriebsbedingte Kündigungen.

Habe ich aus meinem Sabbatical einen Urlaubsanspruch?

»Das hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis unterbrochen wird oder weiterbesteht. Im ersten Fall besteht kein Urlaubsanspruch - der Arbeitnehmer ist ja nicht angestellt«, sagt die Rechtsanwältin Dr. Reinhard. Wird das Arbeitsverhältnis aber nur ruhend gestellt und erfolgt zum Beispiel ein Ausgleich über ein Langzeitkonto, besteht auch ein Urlaubsanspruch. Dies gilt jedenfalls für den gesetzlichen Anspruch zwingend.

Habe ich während des Sabbaticals weiterhin Versicherungsschutz?

Entscheidend ist auch hier, ob das Arbeitsverhältnis weiterbesteht, ob die Freistellung über ein Zeitkonto abgedeckt wird und ob entsprechend auch längere Freistellungsphasen das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen entfällt der Versicherungsschutz - schließlich wird ja auch kein Geld eingezahlt. Wer hingegen Wertguthaben angespart hat, genießt auch während des Sabbaticals Versicherungsschutz. DAV/nd