Cottbus. Der Berufung des Fußball-Regionalligisten Energie Cottbus vor dem NOFV-Verbandsgericht gegen die neuerliche Ahndung der von rechten Parolen begleiteten Fanausschreitungen beim Auswärtsspiel in Babelsberg am 28. April 2017 ist stattgegeben worden. Das Urteil des Sportgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) wurde damit aufgehoben, teilte der Verein am Donnerstag mit. Der Spitzenreiter der Regionalliga Nordost war am 23. November 2017 zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. dpa/nd
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