Koblenz. Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz befasst sich an diesem Dienstag mit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion. In mündlicher Verhandlung geht es beim Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz um die aus AfD-Sicht ungerechte Besetzung in den Landtagsausschüssen in Mainz. VGH-Präsident Lars Brocker spricht von »grundsätzlichen Fragen der Organisation parlamentarischer Prozesse, namentlich den Ansprüchen einzelner Fraktionen gegenüber der Mehrheit«. Ein Urteil wird am Dienstag noch nicht erwartet. Der bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, Autor der Klageschrift der AfD-Fraktion, hatte erklärt: »Eine Fraktion, die doppelt so groß ist wie andere, muss in den Ausschüssen grundsätzlich auch doppelt so viele Vertreter haben.« Der Landtag verteidigt die Änderungen. Das Gebot der Spiegelbildlichkeit bleibe gewahrt. dpa/nd
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