nd-aktuell.de / 25.01.2018 / Politik

Prozess gegen mutmaßlichen Nazi-Bomber beginnt

Möglicher rechtsradikaler Attentäter muss sich für Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn verantworten

Düsseldorf. Über 17 Jahre nach dem Bombenanschlag auf jüdische Zuwanderer in Düsseldorf beginnt an diesem Donnerstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter. Der 51-Jährige steht wegen zwölffachen Mordversuchs vor Gericht. Er soll die weltweit beachtete Tat aus Fremdenhass begangen haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Am 27. Juli 2000 war am S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf eine ferngezündete Rohrbombe explodiert. Die überwiegend jüdischen Opfer kamen vom Deutschunterricht an einer Sprachschule. Von der zwölfköpfigen Gruppe wurden zehn Menschen verletzt. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib.

Jahrelang schien der Fall trotz des gewaltigen Aufwands der Ermittler nicht aufzuklären zu sein. 1500 Menschen wurden befragt, mehr als 300 Spuren verfolgt, 450 Beweisstücke gesammelt. Für viel Geld kauften die Ermittler einen Spezialdetektor, um im Bahngelände Partikel des Zünders zu finden.

Mal wurde fälschlicherweise vermutet, dass islamistische Terroristen hinter dem Anschlag stecken könnten, dann wurde geprüft, ob er auf dass Konto des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gehen könnte.

Der Angeklagte war bereits direkt nach der Tat unter Verdacht geraten, der sich damals aber aus Sicht der Ermittler nicht erhärten ließ. Der 51-Jährige betrieb damals in der Nähe Tatorts einen Militaria-Laden. Doch vor vier Jahren soll der Mann sich im Gespräch mit einem Mitgefangenen verraten haben, als er in anderer Sache im Gefängnis saß.

Daraufhin wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und die Beweislage verdichtete sich zunehmend. Bis Juli hat das Landgericht 40 Verhandlungstage für den Indizien-Prozess angesetzt.

Verteidiger Olaf Heuvens zog die belastenden Aussagen, die die Anklage zusammengetragen hat, in Zweifel: »Wieso sollte mein Mandant einem Gefangenen, den er kaum kannte, so etwas erzählen?« Der Anwalt sieht in den ausgelobten 63.000 Euro Belohnung eine mögliche Motivation. Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück ist dagegen die Beweislast erdrückend. dpa/nd