Welche Behörden und Institutionen sind bei einem Todesfall zu benachrichtigen? Welche Verträge müssen geändert oder gekündigt werden?
Inge Amolsch, Leipzig
Stirbt der Angehörige in einem Krankenhaus oder Altenheim, werden die ersten Formalitäten (Totenschein) von der jeweiligen Einrichtung in die Wege geleitet. Tritt der Tod zu Hause ein, sollte zuerst der Hausarzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt.
Danach sind die persönlichen Unterlagen des Verstorbenen zu sichten: Personalausweis, Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil, Krankenkassenkarte, Policen der Lebens- und Unfallversicherung mit letzter Beitragsquittung, Unterlagen der Rentenversicherung, Testament, Bankkonten, Mitgliedschaften, Abonnements, Daueraufträge, Lastschriftermächtigungen. Aus dieser Auflistung ist zu ersehen, welche Institutionen zu benachrichtigen sind und wo was zu kündigen ist.
Die Sterbeurkunde muss umgehend beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Sie wird zur Vorlage bei Behörden, Banken, Versicherungen und beim Rentenversicherungsträger benötigt. Bei der Kündigung von Verträgen reichen Kopien.
Hat der Verstorbene eine Wohnung gemietet, so muss das Mietverhältnis innerhalb eines Monats mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Steht der Ehepartner im Mietvertrag, so gilt der Mietvertrag unverändert weiter. nd-ratgeberredaktion
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1077766.behoerdengaenge-beim-todesfall.html