Berlin. Die Bundesländer wollen eine Rehabilitierung der Betroffenen der Willkür in der DDR auch über das Jahr 2020 hinaus ermöglichen. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag in Berlin eine Entschließung, die die Bundesregierung zu einer Aufhebung der Fristen in den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen auffordert. Gleichzeitig soll auch die Überprüfung auf Stasi-Tätigkeit länger möglich sein.
Die Rehabilitierungsgesetze und das Stasi-Unterlagengesetz sehen Fristen zu Ende 2019 und Ende 2020 vor. Den Wunsch nach Entfristung begründete der Antrag aller ostdeutschen Bundesländer mit auch darüber hinaus zu erwartenden Anträgen. Allein in Thüringen habe es 2016 noch knapp 500 Anträge gegeben. Viele Betroffene seien erst langsam fähig, sich mit dem vor 1990 erlittenen Unrecht und Fragen der Rehabilitierung auseinanderzusetzen, heißt es in dem Antrag. epd/nd