Gazprom will notfalls gegen EU klagen

EU plant neue Auflagen für Pipeline Nord Stream 2

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Brüssel. Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 warnt die Europäische Union vor Änderungen der Rechtslage für die geplante neue Ostseepipeline von Russland nach Deutschland. »Sollte die EU Vorschriften nachträglich zu unserem Nachteil ändern, stellen sich Fragen nach Schadenersatz«, sagte Unternehmenschef Matthias Warnig nach einer Meldung der Zeitschrift »Wirtschaftswoche« (Mittwochsausgabe). Nord Stream 2 habe im Vertrauen auf geltendes europäisches Recht schon fünf Milliarden Euro in das Projekt investiert.

Es geht um eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der europäischen Gasrichtlinie. Diese soll nach dem Willen der Brüsseler Behörde künftig auch für Gasleitungen gelten, die von Drittländern in die EU führen - also auch für die geplante Nord Stream 2. Das würde erhebliche neue Auflagen bedeuten. So dürfte der Besitzer der Pipeline nicht gleichzeitig Betreiber sein, wie es bei Nord Stream 2 der Fall ist. Ziel der Kommission ist es, die genauen Bedingungen des Betriebs mit Russland auszuhandeln.

Warnig sagte dem Blatt: »Ich habe nicht verstanden, wie eine Erweiterung der europäischen Gasrichtlinie auf Pipelines von außerhalb des EU-Binnenmarktes funktionieren soll.« Sollte die EU-Forderung nach einem Eigentümerwechsel für Nord Stream 2 real werden, sei unklar, wer den Milliardenanteil von Gazprom übernehmen sollte. Der russische Gaskonzern Gazprom ist alleiniger Anteilseigner und Betreiber von Nord Stream 2. Mitfinanziert wird es zur Hälfte von den westlichen Unternehmen Uniper, Wintershall, Shell, Engie und OMV.

Die EU-Kommission wollte auf Anfrage zum Thema keine Stellungnahme abgeben. Die Pipeline Nord Stream 2 soll bis Ende des Jahres 2019 neben der bereits funktionierenden Leitung Nord Stream durch die Ostsee verlegt werden. Einwände erheben neben der EU-Kommission diverse östliche EU-Länder, die Vereinigten Staaten, aber auch Klimaschützer sowie Politiker der Grünen und der CDU/CSU. dpa/nd

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