nd-aktuell.de / 16.02.2018 / Politik

Bundesverfassungsschutz will AfD nicht beobachten

Überwachung der Partei sei aktuell nicht geboten / Derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein »rechtsextremistisches Bestreben«

Köln. Der Verfassungsschutz hält auch nach rassistischen Äußerungen des AfD-Landeschefs von Sachsen-Anhalt[1] gegen Türken in Deutschland eine Beobachtung der Partei aktuell nicht für geboten. »Wir sehen derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein rechtsextremistisches Bestreben«, sagte eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz am Freitag auf Anfrage in Köln. »Eine Einflussnahme oder gar eine Steuerung durch Rechtsextremisten ist derzeit nicht erkennbar.«

Der Verfassungsschutz habe zu bewerten, ob eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestehe, erläuterte die Sprecherin. Das sei nicht bei jeder »radikalen oder grenzwertigen« Äußerung von Politikern der Fall. Unter anderem aus der SPD-Bundestagsfraktion waren Rufe nach einer Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz lauter geworden. »Viele Funktionäre und Amtsträger in der AfD sind Rechtsradikale oder stehen rechtsradikalem Gedankengut nahe, das ist ganz eindeutig. Das reicht nach meinem Verständnis eindeutig, um eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zu überprüfen«, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises, Johannes Kahrs der Online-Ausgabe der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Prüfverfahren gegen Poggenburg eingeleitet – nach der Strafanzeige einer Privatperson. Die Türkische Gemeinde kündigte eine Anzeige wegen Volksverhetzung an. Poggenburg hatte die Türken in Deutschland bei einer Aschermittwochsveranstaltung in Sachsen unter anderem als »Kümmelhändler« und »Kameltreiber« verunglimpft, die in Deutschland »nichts zu suchen und nichts zu melden« hätten. Agenturen/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1079569.rassistische-rede-hass-rede-poggenburgs-beschaeftigt-die-justiz.html