Die Betriebsratswahlen gehören zu den größten Abstimmungen des Landes. Sie werden alle vier Jahre durchgeführt, mit hoher Beteiligung. Der DGB geht von rund 28 000 Betrieben unterschiedlichster Größe aus, in denen die Arbeitnehmer bis Mai über rund 180 000 Mandate abstimmen, was etwa der Anzahl in den Kommunalparlamenten entspricht.
Nach einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird nur eine Minderheit der Beschäftigten in Deutschland überhaupt von einem Betriebsrat vertreten. Im Westen waren es im Jahr 2014 in den Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten 43 Prozent, im Osten nur 33 Prozent. Besonders gering ist die Mitbestimmung im beschäftigungsintensiven Gast- und Baugewerbe, ebenso wie im Handel.
Die Hürden zur Gründung einer Interessenvertretung sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz eigentlich niedrig. Die Initiative muss von der Belegschaft ausgehen. Der Betrieb muss mindestens fünf Beschäftigte haben. Ab einer Betriebsgröße von 200 Beschäftigten ist ein Betriebsratsmitglied von der Arbeit freizustellen.
Mindestens ein Viertel der aktuellen Betriebsratsmitglieder ist nicht in einer Gewerkschaft organisiert, im ver.di-Organisationsbereich sogar mehr als ein Drittel. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1080322.betriebsraete-stehen-zur-wahl-aber-nicht-ueberall.html