Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster verweist einen Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur um den E-Mail-Service GMail an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Einen entsprechenden Beschluss hat das OVG am Montag verkündet. Die Bundesnetzagentur hatte 2012 von der US-Firma Google gefordert, ihren E-Mail-Service nach deutschem Recht als Telekommunikationsdienst anzumelden. Google weigerte sich und unterlag in der ersten Instanz im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln. dpa/nd
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