nd-aktuell.de / 27.02.2018 / Politik / Seite 5

Ideologie statt Nachweis

Bundesregierung stellt auf Grünen-Anfrage klar: Kiffen zum Genuss ist mit dem Gesetz nicht vereinbar

Sebastian Bähr

In der rechtlichen Beurteilung des Kiffens ist derzeit viel in Bewegung. Erst kürzlich legalisierte Vermont als mittlerweile neunter US-Bundesstaat den Cannabiskonsum und auch im hessischen Wiesbaden stellte ein Stadtverordneter jüngst einen Antrag, Cannabis zu legalisieren. Der Magistrat solle prüfen, ob nicht die Stadt einen »Cannabis Social Club«, eine Art Verein, gründen könne, in dem sie selbst THC-haltige Produkte an Mitglieder abgibt. In Spanien, Belgien und den Niederlanden wird dieses System bereits praktiziert.

In Deutschland steht eine Entkriminalisierung jedoch weiter vor Hürden. »Die Abgabe eines Betäubungsmittels - hier Cannabis - zu Genuss- beziehungsweise Rauschzwecken ist mit dem Schutzzweck des Gesetzes nicht vereinbar«, heißt es in einer dem »nd« vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther und weiterer Parlamentarier von Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen des Cannabisverbotes.

»Sie (die Anträge auf Modellprojekte) würden gegen den auch völkerrechtlich determinierten Schutzzweck des BtMG verstoßen, was eine Erlaubniserteilung ausschließt«, erklärte die Regierung zu dem möglichen Potenzial von eingeschränkten Legalisierungsversuchen. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe somit bei der Entscheidung von Anträgen auf Erlaubnis »die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen«.

Auf die Frage, inwiefern eine Entkriminalisierung von Cannabis die Schwarzmarktkriminalität beeinflusse, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter: »Der Wegfall einer illegalen Substanz würde nicht zu einer spürbaren Reduzierung der organisierten Rauschgiftkriminalität führen.« Es sei sogar davon auszugehen, dass bei einer Cannabislegalisierung die organisierte Kriminalität die von der Legalisierung ausgenommene Gruppe der Kinder und Jugendlichen »besonders in den Blick nehmen könnte«.

Kappert-Gonther kritisierte gegenüber »nd« diese Einschätzung: »Etwa 60 Prozent aller Rauschgiftdelikte sind Cannabisdelikte - wer angesichts dieser Zahlen ernsthaft behauptet, eine kontrollierte Freigabe würde nicht zu einer Reduzierung der Kriminalität führen, blendet die Realität einfach aus.« Die kontrollierte Abgabe von Cannabis würde zudem auch den Gesundheits- und Jugendschutz verbessern. »In Cannabisfachgeschäften hätten nur volljährige Personen Zutritt«, sagte die Politikerin. »Eine Beratung über die gesundheitlichen Risiken und eine Deklaration der Inhaltsstoffe wäre gewährleistet.«

Die Abgeordneten fragten auch nach den finanziellen Folgen der Strafverfolgung. »Verlässliche Daten zu den Kosten liegen nicht vor«, teilte Berlin lediglich mit.

Der Unterschied in der Bewertung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol könne aus Sicht der Bundesregierung indes auf vielerlei Ebenen gezogen werden: »Die kulturelle Einbindung, Motive des Konsums, negative Folgen von Abhängigkeit, Morbidität und Mortalität« würden sich unterscheiden. Die Bundesregierung kenne hierbei »die Risiken des Alkoholkonsums«.

Kappert-Gonther konnte sie mit ihren Antworten nicht überzeugen: »Die Horrorszenarien der Bundesregierung zeigen, dass nicht Evidenz, sondern Ideologie der Grund für die Cannabisprohibition ist.«