Regensburg. In der Regensburger Parteispendenaffäre kommt es zum Strafprozess: Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) muss sich wegen Vorteilsnahme vor Gericht verantworten - nicht aber wegen Bestechlichkeit. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat am Donnerstag die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Politiker zugelassen - allerdings in entsprechend geänderter Form, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Wolbergs muss sich zudem wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen erachtete die Kammer dagegen »als zumindest derzeit nicht haltbar«.
Mit Wolbergs sind ein Bauunternehmer, ein früherer Mitarbeiter des Unternehmers sowie der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Regensburger Stadtrat angeklagt. Die bereits außer Vollzug gesetzten Haftbefehle wurden aufgehoben.
Der suspendierte Rathauschef soll einen Unternehmer bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals im Oktober 2014 bevorzugt haben. Im Gegenzug soll der Firmenchef an die Regensburger SPD von September 2011 bis März 2016 in gestückelten Kleinbeträgen rund 475 000 Euro gespendet haben. Im Juni 2016 leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Wolbergs ein und erhob im Juli 2017 Anklage. Der Politiker wies die Vorwürfe gegen ihn stets zurück.
Bei der Staatsanwaltschaft in Regensburg laufen in diesem Zusammenhang zudem mehrere Ermittlungsverfahren gegen weitere Beschuldigte, unter anderem gegen den früheren Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU) und gegen zwei weitere Bauunternehmer. dpa/nd
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