Berlin. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten hat das bayerische Kabinett am 6. März[1] mehrheitlich gegen eine Klage vorm Bundesgerichtshof gegen die Ehe für alle entschieden. Der Rückzug erfolgte auf Grund der Ansicht beider Rechtsgutachter, dass es kein rechtlich zwingendes Argument gäbe, das die Ehe für alle gegen das Grundgesetz verstoße.
Bislang hatte sich die bayerische Landesregierung eine Klage gegen das Gesetz offen gehalten, welches im Sommer 2017 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden war. Ein Argument gegen das Gesetz war die Vermutung einer zunehmenden Aufweichung des Eheprivilegs. Die Gutachter Prof. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg und Prof. Dagmar Coester-Waltjen von der Georg-August Universität Göttingen kamen aber zu dem Schluss, dass die Ehe trotz der Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare weiterhin hohen Verfassungsrang genieße. Außerdem sei die »Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr«, fasste die Verlautbarung der Kabinettssitzung das Ergebnis der Gutachten zusammen.
Dennoch wolle die bayerische Staatsregierung am Leitbild der traditionellen Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau festhalten. Darüber hinaus sei ihnen zufolge aber die bislang fehlende Rechtssicherheit hergestellt. Verfassungsrechtler waren sich bislang nicht einig, ob eine Grundgesetzänderung notwendig gewesen wäre oder nicht.
In einer kurzen schriftlichen Erklärung auf ihrer Webseite begrüßt der Lesben- und Schwulenverband Bayern[2] diesen Schritt und verlautbarte: »Am Ende siegt die Vernunft über das Ressentiment. Das hat die bayerische Staatsregierung nun auch endlich Schwarz auf Weiß.« Mit dpa