• Berlin
  • Zweckentfremdungsverbot

Wohnungen sind für Mieter da

Novelliertes Zweckentfremdungsverbot im Abgeordnetenhaus beschlossen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Wie «ein löchriger Käse» sei das alte Zweckentfremdungsverbotsgesetz zum Schutz von Wohnraum gewesen«, sagt Grünen-Stadtentwicklungspolitikerin Katrin Schmidberger. Doch das ist nun Geschichte. Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD, LINKEN und Grünen die Novellierung beschlossen. Nun verfüge die Hauptstadt über das schärfste Gesetz bundesweit, so Schmidberger.

Die Änderungen sind vielfältig. Es gibt keine feste Tageregelung mehr für das sogenannte Homesharing, also die Untervermietung der Wohnung an Kurzzeit-Besucher. Ein Abriss von intakten Wohnungen wird nur noch möglich sein, »wenn neuer Wohnraum im gleichen Bezirk zu vergleichbaren Mietpreisen« angeboten wird, sagt SPD-Wohnungsexpertin Iris Spranger. Die LINKEN-Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg freut sich, dass nun »enteignungsgleiche Instrumente« zur Verfügung stehen, wenn Eigentümer sich weigern, Wohnraum wieder für seinen eigentlichen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Weniger angetan von der Neuregelung ist die LIGA, der Zusammenschluss der Freien Wohlfahrtsverbände. Schon jetzt gebe es »Beispiele, wo Mietverträge aufgrund der geplanten Änderungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes nicht zustande kommen«, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Eine ursprünglich vorgesehene Genehmigungsfreiheit für Wohnungen, in denen Kinder- und Jugendhilfeträger ihre Klienten unterbringen, wurde gestrichen. Das ist auch Thema bei der Parlamentsdebatte.

»Wir hatten schon bisher eine Situation, in der eine Genehmigung erforderlich war«, ruft Steffen Zillich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, in Erinnerung. Man kenne die Situation der Träger und fordere eine abgewogene Konzeption der Privilegierung, sagt er. Statt wie ursprünglich vorgesehen im Gesetz, soll das nun über eine separate Verordnung geschehen. In letzter Minute wurde noch eine entsprechende Änderung im Gesetzestext eingefügt. »Allein die Privilegierung einer Gruppe wirft Fragen auf«, erklärt Zillich. Einerseits sollten soziale Ziele nicht zusätzlich erschwert werden. Gleichzeitig müsse das Gesetz in seinem Kern und seinem Zweck Bestand haben.

Der Berliner Mieterverein begrüßt die Verabschiedung der Neuregelung, CDU, AfD und FDP nicht. »Das Gesetz wird hoffentlich vom Gericht kassiert«, sagt FDP-Stadtentwicklungsexperte Stefan Förster.

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