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Bei Nazis gilt: Strafe muss sein
Andreas Fritsche über harte Urteile für rechte Gewalttäter
Harte Strafen sind nicht unbedingt das Ideal linker Justizpolitik. Doch rechte Gewalttäter scheinen keine andere Sprache zu verstehen als die eines Richters, der konsequent die Gesetze anwendet und den möglichen Strafrahmen weitgehend ausschöpft, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Es war im Februar 2017, als der vormalige NPD-Stadtverordnete Maik Schneider vom Landgericht Potsdam zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, weil er die Turnhalle des Oberstufenzentrums in Nauen angezündet hat. Ob er nun wirklich wie behauptet nur die Fassade ein bisschen einrußen wollte, um ein Zeichen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in dieser Halle zu setzen, sei einmal dahingestellt.
Die Turnhalle wurde durch den Anschlag komplett zerstört und musste für 3,5 Millionen Euro neu aufgebaut werden. In anderen Fällen nahmen die Täter bei Anschlägen auf Asylheime in Kauf, dass Menschen sterben könnten. Wie sollen Richter da Milde walten lassen, wenn sie befürchten müssen, die Täter machen dann weiter und es gibt wirklich noch Todesopfer?
Die praktizierte Strenge zeigte anscheinend Wirkung. Erstmals seit dem Jahr 2013 ist die Zahl rechter Gewalttaten in Brandenburg gesunken, und an Asylheime traut sich die rechte Szene kaum noch heran. Das ist ein Fortschritt. Allerdings ist jeder Übergriff, der noch vorkommt, ein Übergriff zu viel. Darum darf nicht nachgelassen werden im Kampf gegen neofaschistische und fremdenfeindliche Einstellungen. Die Justiz wäre nicht gut beraten, wenn sie hier Gnade vor Recht ergehen lässt.
Der Ansatz, geläuterte Neonazis nach Verbüßung ihrer Haftstrafe zu resozialisieren, ihnen doch noch ein Leben ohne Hass und Kriminalität zu ermöglichen, ist deswegen nicht falsch. Doch von den üblichen Floskeln der Angeklagten, die den falschen Eindruck erwecken sollen, sie hätten sich von der rechten Szene abgewendet, sollte sich die Justiz nicht täuschen lassen.
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