Der Senat will den Volksentscheid zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nicht umsetzen. Eine entsprechende Empfehlung an das Abgeordnetenhaus beschloss die rot-rot-grüne Landesregierung am Dienstag. Eine »umfassende Folgenabschätzung« habe ergeben, dass die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, finanziellen und stadtentwicklungspolitischen Folgen gegen eine Offenhaltung Tegels sprächen.
CDU-Fraktionschef Florian Graf nennt die Senatsempfehlung einen »Anschlag auf die Demokratie«. Der Senat habe »durch den Volksentscheid von den Berlinerinnen und Berlinern einen glasklaren Auftrag erhalten, die dauerhafte Offenhaltung des Flughafen Tegels in die Wege zu leiten«, erklärt er. Bürgerbeteiligung sei »nur dann erwünscht, wenn sie dem Senat nicht im Weg steht«.
Der Grünen-Verkehrsexperte Harald Moritz kontert: »Die Rechtslage zur Schließung von Tegel hat sich durch den Volksentscheid nicht geändert.« Auch hätten die Bemühungen Berlins, den Bund und das Land Brandenburg als Miteigentümer der Flughafengesellschaft von der Forderung des Volksentscheids zu überzeugen, keinen Erfolg gehabt. »Ein Alleingang Berlins durch die Kündigung der gemeinsamen Landesplanung mit Brandenburg wäre unverantwortlich, weil wir in der Metropolregion auf die Zusammenarbeit angewiesen sind und es mit unkalkulierbaren rechtlichen, zeitlichen und finanziellen Risiken verbunden wäre«, so Moritz weiter. Die grundsätzliche Entscheidung, Tegel wegen seiner innerstädtischen Lage und den damit verbundenen Problemen zu schließen, sei richtig.
Beim Volksentscheid am 24. September hatten 56,4 Prozent der Wähler dafür gestimmt, den alten Flughafen auch nach Eröffnung des neuen Hauptstadt-Airports BER weiter zu betreiben. Sie stellten sich damit gegen die bisherigen Festlegungen der drei Gesellschafter, wonach Tegel spätestens sechs Monate nach der BER-Eröffnung schließt. Diese ist nunmehr für Oktober 2020 geplant. Mit dpa
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