München. Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon kommt wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Amtsgericht München hat einen zweitägigen Strafprozess angesetzt, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Der frühere bayerische Finanzminister und CSU-Politiker hatte seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hatte. Fahrenschon bezog als Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands ein sechsstelliges Gehalt, außerdem hatte er mehrere lukrative Aufsichtsratsposten inne. Er hatte wegen der Affäre seinen Spitzenposten bei den Sparkassen räumen müssen. Nun muss er am 26. April auf der Anklagebank Platz nehmen, das Urteil ist für den 3. Mai terminiert. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085069.fahrenschon-muss-vor-gericht.html