Der Wunsch einer verstorbenen Bekannten war es, auf Grabgebinde zu verzichten und dafür eine Spende an die Deutsche Krebshilfe zu überweisen. Kann ich meine Spende von 150 Euro von der Steuer absetzen?
Werner F., Erfurt
Geldspenden oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden bis 200 Euro geht das ohne Spendenbescheinigung. In der Steuererklärung machen Sie Ihre Spenden im Mantelbogen auf Seite 2 im unteren Abschnitt geltend.
In der Regel verlangt das Finanzamt für die steuerliche Anerkennung von Spenden an inländische Spendenempfänger eine Spendenbescheinigung, korrekt Zuwendungsbestätigung genannt.
Als Spendennachweis genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind. Bei Spenden bis 200 Euro gilt für die Vereinfachungsregelung, dass neben Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung auf einem Beleg die Empfängerorganisation vermerkt ist.
nd-ratgeberredaktion
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086334.spende-von-steuer-absetzen.html