Während in diesen Wochen bundesweit Millionen abhängig Beschäftigte in Betrieben aller Art einen neuen Betriebsrat zur Vertretung ihrer Interessen wählen, bleibt dieses demokratische Recht dem Bordpersonal bei SunExpress Deutschland vorenthalten. Es ist der deutsche Ableger des türkischen Ferienfliegers, der seinerseits zu nahezu gleichen Teilen der teilprivatisierten Turkish Airlines und der Deutschen Lufthansa gehört.
Ende März hatten die Gewerkschaften UFO (Flugbegleiter) und VC (Piloten) mitgeteilt, dass ein Wahlvorstand gebildet worden sei, der notwendig ist, um einen Betriebsrat für das Cockpit- und Kabinenpersonal zu wählen. Nun hat das Frankfurter Arbeitsgericht jedoch auf Antrag des SunExpress-Managements mit einer einstweiligen Verfügung den eingeleiteten Wahlvorgang gestoppt. Damit wurden die auf Hochtouren laufenden Vorbereitungen jäh ausgebremst. Nun richten sich alle Blicke auf das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) als zweite Instanz. Bis zu einer Entscheidung dürften allerdings Monate verstreichen.
Hintergrund des Konflikts, der auf dem Rücken der Beschäftigen ausgetragen wird, ist der anhaltende Kostendruck in der Luftfahrtbranche. Vordergründig scheut das Management offenbar die mit der Existenz eines Betriebsrats und dem Abschluss eines Tarifvertrags einhergehenden Kosten und beruft sich auf eine branchenspezifische Sonderbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz. Dort heißt es in Paragraf 117,2: »Für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen kann durch Tarifvertrag eine Vertretung errichtet werden.« Weil es aber keinen Tarifvertrag für SunExpress gibt, könne kein Betriebsrat gewählt werden, argumentiert das Unternehmen.
Die Gewerkschaften halten dies für fadenscheinig und spitzfindig. Sie bewerten die Gerichtsentscheidung als erstaunlich und enttäuschend zugleich. Schließlich bestehe in nahezu allen vergleichbaren Betrieben der Luftfahrt mit über 1000 Beschäftigten ein Betriebsrat, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von UFO und VC. Bei anderen Fluglinien hätten die betrieblichen Interessenvertreter sogar dazu beigetragen, »die durch das Wachstum verloren gegangene Transparenz der Regeln wiederherzustellen und so das verloren gegangene Vertrauen in den Arbeitgeber wieder zu intensivieren«, meint UFO-Tarifexperte Uwe Hien.
UFO und VC machen sich mit einem juristischen Präzedenzfall Hoffnung: 2016 hatte das Landesarbeitsgericht Sachsen in einem ähnlich gelagerten Berufungsverfahren für ein in Leipzig angesiedeltes Luftfahrtunternehmen grünes Licht für eine Betriebsratswahl im Bereich des fliegenden Personals gegeben.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1086620.dicke-luft-beim-ferienflieger.html