Verhallte Schüsse

Gab es in Torgau einen rassistischen Mordversuch?

  • Leo Forell
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist kein alltäglicher Prozess, der am Donnerstag im Landgericht Leipzig fortgeführt wird: Kenneth E. ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Juli 2017 auf dem Torgauer Marktplatz gezielt zwei Schüsse aus nächster Nähe in den Oberkörper eines syrischen Geflüchteten abgefeuert zu haben. Der Angeschossene überlebte nur Dank einer Notoperation. Der Angriff füllte nur kurz lokale Schlagzeilen. Erst mit dem Prozessbeginn Ende März kam es zu erneuter Berichterstattung, in der nun auch die rechte Einstellung des Angeklagten thematisiert wurde. Für das vorherige Schweigen gibt es Gründe.

Was genau in jener Donnerstagnacht in der sächsischen Kleinstadt geschah, ist schwer zu klären. Passant*innen oder andere unbeteiligte Beobachter*innen scheint es nicht zu geben. Die Aussagen der Zeug*innen, die bisher vernommen wurden, sind nicht immer deckungsgleich. Sicher ist, dass eine Gruppe syrischer Geflüchteter, die zu Besuch in der Elbstadt war, und Torgauer Jugendliche mehrfach aneinandergerieten. Zunächst kam es an einer Bushaltestelle zu einer Auseinandersetzung, ein paar Stunden später trafen die Gruppen in leicht veränderter Zusammensetzung auf dem Marktplatz der Stadt erneut aufeinander.

Laut Staatsanwaltschaft wurde dann der zuvor unbeteiligte, mittlerweile 44-jährige Kenneth E. auf das Geschehen aufmerksam. Er soll die Wohnung eines Freundes mit einer geladenen Schusswaffe verlassen haben. Unvermittelt soll er aus einem Meter Entfernung zwei Mal gezielt in die Brust eines Syrers geschossen haben und daraufhin geflohen sein. Der angeschossene 21-Jährige überlebte nur dank einer Notoperation.

Mehrere Indizien weisen auf eine rechte Gesinnung des mutmaßlichen Täters hin. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurden mehrere Gegenstände mit Abbildungen Adolf Hitlers gefunden.

Personen aus Torgau wie auch das Opfer der Schüsse berichteten zudem von rassistischen Beleidigungen gegenüber den Geflüchteten, denen das Gericht bisher aber keine Beachtung schenkte. Nach der Verlesung einiger zwischen den Torgauern ausgetauschten SMS liegt weiterhin die Vermutung nahe, dass Kenneth E. durch einen Freund von der Auseinandersetzung mit den Geflüchteten erfuhr. In der Lokalberichterstattung wurde auf Vorstrafen des Angeklagten wegen Gewaltdelikte verwiesen. »nd«-Recherchen zufolge trat E. in den Neunziger Jahren bereits eine 15-jährige Haftstrafe wegen Mordes an.

In den Polizeistatistiken ist die Tat bisher nicht als möglicherweise politisch motiviert registriert. In den Antworten auf die regelmäßigen kleinen Anfragen von Kerstin Köditz und Juliane Nagel (beide LINKE) fehlt der Angriff. Warum er auch nach dem Fund der Nazidevotionalien nicht entsprechend kategorisiert wurde, wird die Staatsregierung nun erklären müssen: Eine entsprechende Anfrage ist bereits gestellt worden.

Dass die sächsische Polizei keine eigene Pressemitteilung über den Mordversuch veröffentlichte, sondern den Fall innerhalb einer Sammelmitteilung veröffentlichte, führte zu weiterer Kritik in den sozialen Medien. Zusätzliche Brisanz erhält die Causa aus Bayern: Letzte Woche berichtete die »Süddeutsche Zeitung« von acht Angriffen auf Geflüchtetenunterkünfte und ihre Bewohner*innen, die von der bayerischen Polizei verschwiegen wurden. Beachtung fanden sie ebenfalls erst durch eine kleine Anfrage der Münchner Landtagsabgeordneten Katharina Schulze (Grüne).

»Rassismus zu vertuschen ist scheinbar wichtiger, als gegen Rassismus vorzugehen«, erklärte Sandra Merth vom antifaschistischen Bündnis »Irgendwo in Deutschland«. Die Initiative versucht Aufmerksamkeit auf die Verhandlung zu lenken.

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