Erfurt. Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke darf trotz seiner Rede zur deutschen Erinnerungskultur in der Partei bleiben. Das Thüringer Landesschiedsgericht der AfD wies einen Antrag des Bundesvorstands ab, den Gründer des völkischen Parteiflügels aus der Partei auszuschließen. Die Interessengemeinschaft »Alternative Mitte« rief die Parteispitze auf, den Fall vor das Bundesschiedsgericht zu bringen. Das Thüringer Schiedsgericht kam zu dem Ergebnis, dass durch die vom Bundesvorstand monierten Äußerungen »eine Wesensverwandtschaft Höckes mit dem Nationalsozialismus« nicht festzustellen sei, wie die AfD am Mittwoch in Erfurt mitteilte. Höcke habe mit seiner Rede vom 17. Januar 2017 nicht vorsätzlich gegen die Parteisatzung verstoßen. Der alte AfD-Bundesvorstand hatte seinen Antrag auf Parteiausschluss im Februar 2017 unter anderem mit Höckes Ruf nach einer »erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad« begründet. dpa/nd
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