Nie wieder Wartezimmer, nie wieder fiebrig zur Arztpraxis und sich dort noch mehr Erreger einfangen! Zu früh gefreut. Wer diese Erwartung an die jetzt vom Ärztetag beschlossene Lockerung des Fernbehandlungsverbotes hat, muss sich noch gedulden. Der Beschluss der Ärzteschaft ist zunächst in die Berufsordnungen der Länderkammern zu übernehmen. Etliche Fragen hat auch der Gesetzgeber zu klären, etwa die Möglichkeiten, wie Patienten per Videosprechstunde an ein Rezept oder einen Krankenschein kommen.
Zwar versichern sich Politik, Ärzte und kommerzielle Anbieter inständig gegenseitig, dass die Telemedizin nur eine Ergänzung für den direkten Patientenkontakt sein kann. Dennoch gibt es große Hoffnungen auf das Geschäft online. Das Gerangel darum, wer was machen darf, geht schon los: Ärzte wollen die Fernbehandlung nur den Medizinern vorbehalten, die eine Kassenzulassung haben.
Aber wäre es schlecht, Zeit zu sparen und Unbequemlichkeiten zu vermeiden, gerade, wenn man krank ist? Vielleicht sind es die Patienten, die der Digitalisierung des Gesundheitswesens einen deutlichen Schub geben. Deutschland als Spätzünder in diesen Fragen könnte von den Pionieren etwa in Skandinavien lernen, wie man in einem solchen Prozess niemanden zurücklässt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1087790.telemedizin-digitale-spaetzuender.html