nd-aktuell.de / 13.06.2018 / Ratgeber / Seite 25

Ein realistischer Blick verhindert Ärger

Eigenleistungen

Gabi Stephan

Werden Eigenleistungen mangelhaft ausgeführt, kommt der Schaden womöglich teuer zu stehen. Um das zu vermeiden, lohnt eine ehrliche und gründliche Bestandsaufnahme der eigenen Möglichkeiten. Immerhin akzeptiert die Bank Eigenleistungen als Eigenkapital - ebenso wie das vorhandene Grundstück oder den Bausparvertrag. Sie kennt auch das Risiko der Nachfinanzierung durch Schönrechnen. Möglicherweise lässt sich die Bank die geplante Muskelhypothek durch konkrete Material- und Lohnkosten nachweisen.

Die Angebote von Bauträgern oder Firmen können bereits Gutschriften für Eigenleistungen enthalten. Hier sollte man wissen, dass die eigene Arbeitsstunde kalkuliert wird wie eine Handwerkerstunde. Das Material kann die Firma jedoch durch Händlerrabatte günstiger bekommen als der Bauherr.

Generell empfehlen sich Arbeiten mit hohen Lohn- und niedrigen Materialkosten. Die Klassiker sind Malern, Tapezieren, Fußböden verlegen oder Außenanlagen gestalten. Sind Fachkenntnisse oder Bauvorschriften gefragt - Elektroinstallation oder Kellerabdichtung -, überlässt man dies besser einer Fachfirma, die auch die Gewährleistung übernimmt. Der Bauherr haftet auch für Schäden durch unsachgemäß ausgeführte Eigenleistungen.

Überhaupt sollte man Handwerker- und Eigenleistungen vertraglich klar abgrenzen. Oft ist es schon im professionellen Bauablauf schwierig, Mängel und Gewährleistungen exakt zuzuordnen. Hierfür können Teilabnahmen nach Gewerken hilfreich sein. Günstig ist es, die eigenen Arbeiten ans Ende der »Kette« zu setzen, so dass man nicht auch noch für Terminverzögerungen verantwortlich wird. Helfen Nachbarn oder Verwandte, müssen diese bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden. Damit sind sie gesetzlich unfallversichert.