Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts in Koblenz vom 25. April 2018 (Az. 4 VJ 4/15) hervor. Europaweit seien zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang der Impfung und der sogenannten Narkolepsie dokumentiert. Narkolepsie ist eine neurologische, vom Gehirn ausgehende Funktionsstörung. Sie betrifft die Bereiche des Gehirns, die Schlaf und Wachsein steuern.
Im konkreten Fall hatte sich 2009 die damals zwölfjährige Klägerin den Angaben zufolge gegen die Schweinegrippe impfen lassen. »Einige Monate nach der Impfung traten bei ihr Müdigkeit und weitere Symptome auf, die erst einige Jahre später als erste Anzeichen einer Narkolepsie-Erkrankung erkannt wurden«, so das Gericht.
Die zuständige Behörde habe eine Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz abgelehnt, hieß es. Das Gericht sprach der Klägerin nun eine Versorgungsrente zu. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1091657.anspruch-auf-versorgungsrente.html