München. Im Kampf gegen die Wohnungsnot in der bayerischen Landeshauptstadt will die Stadtverwaltung Online-Plattformen wie Airbnb ins Visier nehmen. Das Sozialreferat fordere deshalb härtere Gesetze, damit auch die Werbung und das Anbieten von zweckentfremdeten Wohnungen als illegal gelten, sagte eine Sprecherin der Behörde. Angesichts des knappen Wohnraums in München »ist es nicht akzeptabel«, wenn dringend benötigte Wohnungen als Ferienwohnungen an Touristen vermietet würden. Außerdem sollten Betreiber von Plattformen und Vermittler gezwungen werden, Angebote auf ihren Seiten zu löschen, wenn es zweckentfremdete Wohnungen seien. Im vergangenen Jahr gab es nach Zahlen des Sozialreferats knapp 1000 Wohnungen, bei denen der begründete Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung bestand. Davon sprechen die Behörden, wenn Eigentümer ihre Wohnungen länger als acht Wochen an Urlauber vermieten. Genaue Zahlen könne die Stadt aber nicht erheben und sei deswegen auf Erhebungen der Angebote im Internet angewiesen, erklärte die Sprecherin. 2017 seien 298 bis dahin zweckentfremdete Wohnungen wieder dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt worden - sie sind also wieder von dauerhaften Mietern bewohnt. dpa/nd