nd-aktuell.de / 26.06.2018 / Brandenburg / Seite 12

Lehrer als Helfer der Polizei

Die Bildungsministerin und der Innenminister verlängern Kooperationsvereinbarung

Wilfried Neiße

Binnen weniger Wochen wurden zwei Maßnahmen bekannt gemacht, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch dienen sollen. Nachdem sich das Land Brandenburg im Mai der bundesweiten Initiative »Schule gegen sexuelle Gewalt« angeschlossen hatte, wurde nun über die Praxis der »Schulfahndung« informiert. Dabei legt die Polizei den Lehrern zwecks Widererkennung Fotoporträts von minderjährigen Missbrauchsopfern vor, auf die sie im Internet gestoßen ist.

Öffentlich gemacht wurde diese Maßnahme am Montag, während in Potsdam Bildungsministerin Britta Ernst und Innenminister Karl-Heinz Schröter (beide SPD) eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei und den Schulen im Bundesland unterzeichneten und damit über die kommenden Jahre hinaus verlängerten. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für Vorbeuge, Bekämpfung von Kriminalität, Unfallprävention und Notfallplanung an Schulen.

Schon in der Vergangenheit haben 93 Prozent der Schulen mündlich oder schriftlich mit der örtlichen Polizeidienststelle Partnerschaften vereinbart, die sich »sehr gut bewährt« haben, wie Bildungsministerin Ernst sagte. Für Innenminister Schröter ist es wichtig, »ein positives und gewaltfreies Schulklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt, Sicherheit und Vertrauen gekennzeichnet ist«.

Mittels früh einsetzender Einflussnahme soll die Kriminalität an Schulen, im schulischen Umfeld und darüber hinaus verhindert beziehungsweise eingeschränkt werden. Den Kindern und Jugendlichen soll unter anderem bewusst gemacht werden, dass es keineswegs normal sei, ein Messer oder eine andere Waffe bei sich zu führen. Das Rechtsbewusstsein soll gefestigt, das Sicherheitsgefühl verbessert werden.

Wenn Erwachsene vor Kindern rote Ampeln ignorieren, dann provozieren sie, dass diese es ihnen nachmachen und sich so einer hohen Gefahr aussetzen, unterstrich Ernst. Schon 2002 wurde die Partnerschaft zwischen der Polizei und den Schule durch einen Runderlass geregelt. Derzeit gibt es 838 einzelne Partnerschaften. Im Schuljahr 2016/2017 wurden im Rahmen solcher Partnerschaften etwa 5000 Veranstaltungen durchgeführt, die beispielsweise Gefahren im Internet oder Drogensucht thematisierten. Laut Innenminister wurden mit den Veranstaltungen rund 122 000 Schüler erreicht.

Christina Schneider, Leiterin der Grundschule »Am Pekenberg« in Zülichendorf (Teltow-Fläming), lobte die Polizei für ihren Einsatz bei Verkehrsschulung und Kriminalitätsaufklärung an der Schule, »obwohl an unserer Grundschule nicht enorm viele schwere Fälle auftreten«. Zum Mittel der Schulfahndung sagte sie, im Bedarfsfall komme ein Polizist mit einer Mappe in die Schule, die Porträts von Missbrauchsopfern enthalte, welche durch Lehrer möglicherweise wiedererkannt werden könnten.

Olaf Lehnhardt von der Polizeiinspektion Teltow-Fläming fügte hinzu, von diesem Mittel der Schulfahndung sei in den vergangenen vier Jahren zweimal Gebrauch gemacht worden, ein Ermittlungserfolg habe sich daraus aber nicht abgeleitet. Er schilderte die Aufregung um einen »weißen Transporter«, mit dem angeblich Kinder entführt worden sein sollen. Nachdem eine Großfahndung ausgelöst wurde, habe sich alles als reines Phantom herausgestellt, als Gerücht, das im Internet gestreut worden sei.

Innenminister Schröter merkte an, die Schulfahndung sei ein »sehr sanftes« Mittel, stünde in keinem Vergleich zum Belastungsstress, den ein Missbrauchsopfer durch die »klassische Öffentlichkeitsfahndung« erfahre. »Denn dabei müssen Bilder und Hintergründe in ganz Deutschland und darüber hinaus bekannt gemacht werden.« Zudem würden die Täter bei vertraulichen Hinweisen der Lehrer nicht gewarnt. »So können die Fahnder ungestört im Umfeld der Opfer ermitteln.« Da die Polizei zunächst jedoch andere Strategien zur Ermittlung der Täter einsetze als die Schulfahndung, seien die den Lehrern vorgelegten Bilder dann in der Regel schon drei bis vier Jahre alt. In Einzelfällen hatte eine Schulfahndung in anderen Bundesländern bereits Erfolg.