Luxemburg. Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben - auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-523/17). Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. Der konkrete Fall betrifft Tui-Fly: Die Fluggesellschaft hatte einen Flieger von Thomson Airways gemietet. Nachdem der Flug mit mehr als dreistündiger Verspätung am Ziel ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1093292.airline-muss-bei-verspaetung-entschaedigen.html