nd-aktuell.de / 05.07.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Airline muss bei Verspätung entschädigen

Luxemburg. Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben - auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-523/17). Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. Der konkrete Fall betrifft Tui-Fly: Die Fluggesellschaft hatte einen Flieger von Thomson Airways gemietet. Nachdem der Flug mit mehr als dreistündiger Verspätung am Ziel ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht. dpa/nd