Opfer rechter Gewalt sollen bleiben dürfen
Potsdam. Drei Anträge auf Erteilung des Bleiberechts würden derzeit von den zuständigen Ausländerbehörden und weiteren Behörden geprüft, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag in Potsdam auf Anfrage. Brandenburg war vor rund anderthalb Jahren das erste Bundesland, das entsprechende Bleiberechtsregelungen aus humanitären Gründen eingeführt hatte.
Die Möglichkeit eines Bleiberechts für Opfer rechter Gewalt wurde Ende 2016 durch einen Erlass des brandenburgischen Innenministeriums geregelt. Der Landtag hatte zuvor im April 2016 die Landesregierung aufgefordert, ein solches Bleiberecht einzuführen. Den Angaben zufolge müssen die Ausländerbehörden dem Innenministerium jeweils zum 1. Juli berichten, wie viele Aufenthaltstitel oder Duldungen für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten auf der Grundlage des Erlasses vom 21. Dezember 2016 erteilt wurden.
Um zu einer sinnvollen Bewertung der »immer noch recht neuen Regelung« zu kommen, sei noch mehr Zeit nötig, hieß es im Innenministerium. Derzeit zeige sich jedoch angesichts der eher niedrigen Antragszahlen, dass ein im Vorfeld von manchen befürchteter Missbrauch der Bleiberechtsregelung bislang nicht festgestellt werden könne.
Sogenannte Dublin-Fälle, in denen Flüchtlinge wieder ausreisen müssen, weil sie zuvor bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben, sind von der Bleiberechtsregelung für Opfer rechter Gewalt ausgeschlossen. In solchen Fällen soll dem Erlass zufolge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebeten werden, gegebenenfalls auf eine Abschiebung zu verzichten und ein Asylverfahren in Deutschland möglich zu machen.
Ebenfalls von dem Bleiberecht ausgeschlossen sind Opfer rechter Gewalt, die die Gewalttat selbst ausgelöst haben. Auch wer schwere Straftaten, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat oder als Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik gilt, kann kein Bleiberecht als Opfer rechter Gewalt bekommen. epd/nd
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