nd-aktuell.de / 30.07.2018 / Politik / Seite 14

Bremens Grüne probieren die Urwahl

Wer soll die Partei in die Landtagswahl 2019 führen?

Cäcilie Bachmann

Nachdem der Bremer Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen vor gut drei Monaten nicht nur einen Namen für die Spitzenkandidatur zur im Mai 2019 anstehenden Landtagswahl im kleinsten Bundesland vorschlugen, sondern gleich drei, kam es an der Basis zu massiven Protesten. Sie waren verbunden mit der Forderung nach mehr Demokratie, nach einer Urwahl. Nun wurde darauf reagiert - mit Verkündung und Planung der ersten Urwahl zur Kür einer Kandidatin bei den Bremer Grünen. Das bedeutet, alle 720 Parteimitglieder dürfen mitwählen.

Bei den hansestädtischen Grünen gehört der erste Listenplatz grundsätzlich einer Frau. Die wurde bisher nicht von allen Mitgliedern bestimmt, sondern vom Landesvorstand. Gleich drei Frauen als gesetzt für die ersten drei Plätze zu präsentieren, wie im Frühjahr geschehen, erwies sich allerdings als schlechter Schachzug, der die Basis in Rage brachte.

Sollte es bei der Urwahl keine eindeutige Siegerin geben, wäre es theoretisch auch möglich, dass ein Mann Spitzenkandidat wird. Aber davor steht nun zunächst das aufwändige Prozedere einer Urwahl. Das beginnt mit juristischen Konsultationen, um die angestrebte Urwahl »wasserdicht« durchzuführen und nicht ein zweites Mal zu stranden. Direkt nach Ende der Sommerferien Anfang August sollen dann die Veranstaltungen zur Urwahl beginnen. Der Parteivorstand will den Mitgliedern die Möglichkeit bieten, alle Kandidatinnen direkt zu befragen. Den Kreisverbänden sei es vorbehalten noch eigene Urwahl-Foren durchzuführen, hieß es.

Bis Anfang Oktober dann soll die Entscheidung über die Spitzenkandidatur fallen - per Briefwahl. Doch das war es noch nicht: Für Dezember nämlich sind die Entscheidungen der Verbände Bremen und Bremerhaven geplant, ob die Spitzenkandidatin auch die jeweilige Liste dort vor Ort anführt. Das Bundesland Freie Hansestadt Bremen besteht aus den beiden Städten Bremen und Bremerhaven, die jeweils eine Kommune mit einem eigenen Wahlbereich bilden - und dementsprechend mit eigenen Listen und getrennter Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde bilden. Um in den Bremer Landtag einzuziehen, reicht es, in einem der beiden Wahlbereiche über fünf Prozent der Stimmen zu bekommen.