Dresden. Der beim Anschlag auf eine Dresdner Moschee 2016 verwendete Spreng- und Brandsatz war aus Sicht eines Gutachters nicht kalkulierbar. Eine entsprechend Frage im Prozess vor dem Dresdner Landgericht beantwortete der Experte vom Landeskriminalamt Sachsen am Dienstag mit einem klaren Nein. Der Beschuldigte hatte angegeben, zwei der drei Rohrbomben zuvor »entschärft« zu haben. Bei dem Anschlag hatte er die Sprengkörper in einem Eimer vor der Tür der Moschee deponiert, in dem sich auch diverse Flaschen mit brennbarer Flüssigkeit befanden. Verletzt wurde niemand. Der 31-Jährige ist unter anderem wegen versuchten Mordes und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion angeklagt. dpa/nd