nd-aktuell.de / 15.08.2018 / Ratgeber / Seite 23

Überstunden dürfen nicht verfallen, aber ...

Überstunden sind stressig, aber nicht zwecklos. Denn für Mehrarbeit gibt es Geld oder Freizeitausgleich, organisiert meist über eine Arbeitszeitkontenregelung. Doch gelten gesammelte Überstunden ewig oder dürfen sie verfallen?

Wenn ein Verfallsdatum Teil der Arbeitszeitkontenregelung ist, ist es in der Regel auch rechtens, mit gewissen Einschränkungen. Die wichtigste: »Es müssen sich beide Seiten daran halten«, so der Arbeitsrechtler Johannes Schipp vom Deutschen Anwaltverein. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann zwar festlegen, dass gesammelte Überstunden nicht ewig gelten oder irgendwann ein Maximum an Überstunden erreicht ist. Er muss dann aber auch die Chance geben, das Guthaben wieder abzubauen.