Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Gelsenkirchen ist es verboten, in einem Supermarkt eine Sammelbox für Rezepte aufzustellen und die Medikamente dann nach Hause zu liefern. Die sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Sammelbox zur Versorgung in einem abgelegenen Ortsteil dienen würde. Agenturen/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1097186.verbot-von-sammelbox-fuer-arzneirezepte.html