Der als angeblicher Leibwächter von Osama Bin Laden bekannt gewordene Tunesier Sami A., der vor rund einem Monat abgeschoben wurde, muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch.
Die Münsteraner Richter entschieden, dass die Abschiebung »evident rechtswidrig« gewesen sei. Ein 2010 verfügtes Abschiebeverbot hätte beachtet werden müssen, auch wenn es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgehoben wurde, da A. gegen die Aufhebung klagt. Das Oberverwaltungsgericht rügt auch, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Abschiebung darüber im Unklaren gelassen wurde, dass die Abschiebung unmittelbar bevorsteht.
Die Richter hätten damals nicht über die »Eilbedürftigkeit« ihres Urteils Bescheid gewusst. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass Sami A. zurückgeholt werden muss, ist unanfechtbar.
Die Stadt Bochum kündigte an, Sami A. eine »Betretenserlaubnis« auszustellen und diese seiner Anwältin zu übermitteln, damit er trotz einer bestehenden Einreisesperre nach Deutschland zurückkehren kann. A. soll eine Duldung erhalten, die so lange gelten soll, bis darüber entschieden wurde, ob ihm in Tunesien Folter droht.
Ungemach droht währenddessen Joachim Stamp (FDP). Der nordrhein-westfälische Integrationsminister hatte die politische Verantwortung für die Abschiebung übernommen. Er war davon ausgegangen, dass die Abschiebung rechtskonform war. Stefan Engstfeld, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im NRW-Landtag, forderte nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts den Rücktritt von Stamp. Wie die Abschiebung von A. abgelaufen sei, sei ein »unglaublicher Vorgang«. Für das »entstandene Chaos« sei Stamp verantwortlich.
Auch Thomas Kutschaty, Fraktionsvorsitzender der SPD im NRW-Landtag, fordert »Konsequenzen« von Stamp: »Jetzt rächt sich, dass die Landesregierung das Gericht belogen hat. Eine Regierung, die sich nicht an Recht und Gesetz hält, hat mehr als ihre moralische Autorität verloren. Minister Stamp hat erklärt, dass er in diesem Fall die ‚volle politische Verantwortung‘ trage. Jetzt erwarte ich, dass er dieser Erklärung die notwendigen Taten folgen lässt.«
Aus Stamps Ministerium gibt es derweil nur eine kurze Stellungnahme. Man »bedauere«, dass sich das Gericht nicht inhaltlich mit der Frage der Folter auseinandergesetzt habe. Die Gerichtsentscheidung lasse das Ministerium »ratlos zurück«. Nun wolle man die Entscheidung prüfen und Konsequenzen für die Zukunft überdenken.
Ob Sami A. tatsächlich nach Deutschland zurückkehren kann, ist unterdessen vollkommen unklar. In Tunesien laufen Ermittlungsverfahren gegen ihn, sein Pass wurde eingezogen. Um ihn nach Deutschland zu holen, müsste sich das Bundesaußenministerium mit dem tunesischen Außenministerium in Verbindung setzen.