Ähnliche Erfahrungen hat auch der Verfassungsschutz in Niedersachsen gemacht. Hier hatte das Gesetz bereits Konsequenzen für Rechtsextreme. »Zuletzt wurden im Mai 2018 die Profilseiten, die der rechtsextremistischen Identitären Bewegung Deutschland (IBD) zugerechnet werden, in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram gesperrt beziehungsweise gelöscht«, teilte der Verfassungsschutz mit. Köpfe der Gruppe wollten mit ihren Aktivitäten daraufhin zu in Russland gegründeten sozialen Netzwerken umziehen - bislang nach Erkenntnissen der Behörden mit mäßigem Erfolg.
»Einen maßgeblichen Anstieg entsprechender Profile in den genannten Netzwerken hat die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde bisher (...) nicht feststellen können«, heißt es von der Behörde. Werbung an Infotischen oder bei Kundgebungen hat laut Verfassungsschutz »einen signifikant geringeren propagandistischen Effekt für entsprechende
Organisationen als die Darstellung eigener Aktivitäten in sozialen Netzwerken«. dpa/nd