Ein Nürnberger Vermieter muss nach einem Gerichtsurteil eine Markise wieder anbringen, die er zuvor wegen Sanierung der Fassade entfernt hatte. Dies entschied das Amtsgericht Nürnberg (Az. 29 C 4898/15).
Der Vermieter und Eigentümer der Wohnung hatte gegenüber dem Bewohner argumentiert, der vorige Mieter habe den Sonnenschutz angebracht und nicht er. Der Vermieter sah sich daher nicht in der Pflicht, wieder eine Markise über dem Balkon zu installieren. Zudem sei diese Maßnahme unverhältnismäßig teuer.
Die Richter sahen dies anders: Ihrer Ansicht nach war die Markise Bestandteil des Mietvertrags geworden, weil sie bei der Besichtigung der Wohnung vorhanden war. Darauf würden schließlich die vertraglichen Vereinbarungen beruhen.
Ein Vermieter müsse die neuen Mieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass bestimmte Gegenstände des Vormieters nicht vom Mietvertrag umfasst sind - bevor der neue Bewohner den Vertrag unterschreibt. Ansonsten könnten die Mieter annehmen, dass alle Gegenstände in der Wohnung mitvermietet werden. Auch eine Unverhältnismäßigkeit der Kosten sah das Amtsgericht Nürnberg nicht. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1099328.rechtsstreit-um-sonnenschutz.html