Unfallzahlen bei Feuerwehren dramatisch gestiegen

Im Juli und August 2018 wurden allein in Thüringen und Sachsen-Anhalt 255 Meldungen erstattet - ab sofort greift auch ein Sonderhilfsfond

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Magdeburg. Der Hitzesommer hat bei den Freiwilligen Feuerwehren die Unfallzahlen steigen lassen. So wurden im Juli und August in Thüringen und Sachsen-Anhalt insgesamt 437 Unfälle von Feuerwehrleuten registriert, davon in Sachsen-Anhalt im Juli 161 und im August 105, wie die Feuerwehrunfallkasse Mitte auf dpa-Anfrage mitteilte. Im Juli und August 2017 waren es den Angaben zufolge in den beiden Ländern noch 255 Unfallmeldungen. Insgesamt registrierte die Kasse in den letzten Jahren steigende Unfallzahlen. Im Jahr 2016 wurden der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte insgesamt 1508 Unfälle gemeldet, davon 876 im Landesbereich Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2017 waren es dann 1530 Unfälle, davon 917 in Thüringen. Im laufenden Jahr waren es bis zum Stichtag 31. August in beiden Ländern bereits 1145 Unfälle.

Wie Geschäftsführerin Iris Petzold weiter berichtete, ereigneten sich 124 der 437 Unfälle bei Brandeinsätzen, davon 88 in Sachsen-Anhalt. »Es kann allerdings nicht ermittelt werden, um welche Art von Brandeinsätzen es sich handelte, also etwa Flächenbrände oder Wohnungsbrände«, so Petzold. Die Feuerwehr-Unfallkasse ist für die Abwicklung von Zahlungen für Arbeitsunfälle von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren zuständig, die im Einsatz verunglücken.

Voraussetzung dabei ist, dass der Unfall nicht auf eine Vorschädigung des Betroffenen zurückzuführen ist. »Nicht jeder bei der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte gemeldete Unfall stellt also zugleich einen zu entschädigenden Versicherungsfall dar«, erläuterte Petzold. Im Jahr 2017 hätten deshalb 180 Fälle aus rechtlichen Gründen nicht als Versicherungsfälle im Sinne des Sozialgesetzbuches anerkannt werden können, im Jahr 2016 waren es 160 Fälle. »Die Quote der Fälle, die wegen Vorschäden jährlich abgelehnt werden müssen, liegt regelmäßig im niedrigen einstelligen Prozentbereich.«

Damit die Betroffenen nicht leer ausgehen, sehen Landesbrandschutzgesetze vor, ab September 2018 Unterstützung aus einem Sonderfonds zu zahlen. Dieser wurde geschaffen, um nicht-arbeitsunfallbedingte Gesundheitsschäden, die während des Feuerwehrdienstes aufgetreten sind, zu entschädigen. »Hiermit soll den besonderen Leistungen der Feuerwehrleute für die Allgemeinheit Rechnung getragen werden«, sagte die Unfallkassen-Geschäftsführerin. Getragen wird der Fonds durch eine Umlage der Städte und Gemeinden. dpa/nd

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