Obwohl laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts bereits rund 85 Prozent der Haushalte in Deutschland eine Privathaftpflichtversicherung haben, bestehen oft Deckungslücken. Versicherte sollten daher dringend ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls die Deckungssumme erhöhen.
Jede Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, ist ihr zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die gesetzliche Haftpflicht sieht dabei eine in der Höhe unbegrenzte Haftung mit dem eigenen Vermögen vor. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann schwere Sach- oder Personenschäden mit hohen Folgekosten nach sich ziehen und so die wirtschaftliche Existenz bedrohen.
Ebenso wichtig wie der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Deckungssumme. Der BdV empfiehlt, die Deckungssumme so hoch wie möglich zu vereinbaren - mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Vor allem in älteren Versicherungsverträgen sind oft zu niedrige Deckungssummen vereinbart - teilweise von nur einigen 100 000 Euro. Das kann zu erheblichen Deckungslücken führen. Alle Versicherten sollten daher ihre Policen auf ausreichende Deckung überprüfen - das gilt auch für andere Haftpflichtverträge wie Haus- und Grundbesitzer- sowie Tierhalterhaftpflichtversicherungen.
Sollte eine zu geringe Deckungssumme vereinbart sein, können Versicherte diese entweder im bestehenden Vertrag erhöhen oder in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Versicherer wechseln. Das kann sich auch deswegen lohnen, weil es in den Bedingungswerken der Privathaftpflichtversicherungen in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen gab. So wurden viele Bedingungswerke um eine Forderungsausfallversicherung ergänzt. Häufig sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen mitversichert.
Der BdV hat in seinem Infoblatt »Privathaftpflichtversicherung« zusammengefasst, worauf bei den Verträgen geachtet werden sollte.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100795.vor-deckungsluecken-wird-gewarnt.html