nd-aktuell.de / 19.09.2018 / Ratgeber / Seite 23

Während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

Arztbesuche im Berufsalltag sind nicht immer einfach mit den Arbeitszeiten zu vereinbaren. Dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einfach zum Arzt gehen? »Wenn Arbeitnehmer akut krank sind, können sie auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Der Arbeitgeber muss dann trotzdem das Gehalt weiterzahlen«, so Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Arbeitnehmer sollten sofort ihren Chef informieren und sich vom Arzt eine Bestätigung über den Besuch geben lassen.

Wenn Arbeitnehmer nicht akut krank sind, müssen sie zunächst versuchen, den Arztbesuch außerhalb ihrer Arbeitszeit zu verabreden. Ist das nicht möglich, sollte man sich eine ärztliche Bescheinigung geben lassen. Hat die Praxis vor oder nach Feierabend immer geschlossen, sollten Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber sprechen.

Ist ein Arztbesuch notwendig und nicht anders umzusetzen, besteht ein Anspruch auf kurzfristige Freistellung. Andernfalls müssen Arbeitnehmer sich freinehmen oder die Zeiten nacharbeiten. Agenturen/nd