Straßburg. Mit der zwangsweisen Exhumierung von Opfern des Flugzeugabsturzes von Smolensk haben die polnischen Behörden die Rechte von Angehörigen verletzt. Das urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Polen muss zwei Beschwerdeführerinnen nun je 16 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mit der Exhumierung hätten die Behörden gegen deren Recht auf Privatleben verstoßen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101107.europaeisches-gericht-verurteilt-polen.html