Wie kann es sein, dass ein V-Mann des Verfassungsschutzes einen Minderjährigen für den Dschihad rekrutiert? Und wie kann verhindert werden, dass V-Leute derart schwerwiegende Verbrechen begehen? Um diese Fragen ging es am Mittwoch im Ausschuss für Verfassungsschutz im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und LINKE hatten den Punkt »Regelverstöße beim Einsatz von V-Personen im Bereich lslamismus« auf die Tagesordnung gesetzt.
Hintergrund der Besprechung ist der Fall Emanuel P. Zwei Jahre wurde dieser vom Berliner Verfassungsschutz als V-Mann geführt. Ende September wurde durch das ZDF-Magazin »Frontal 21« bekannt, dass der Spitzel für einen minderjährigen Berliner eine Reise zum »Islamischen Staat« nach Syrien organisiert haben soll. Zudem soll Emanuel P. im Umfeld des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, eingesetzt worden sein.
Im Sommer 2015 soll der V-Mann für den damals 16-Jährigen Flugtickets nach Istanbul und Geld besorgt und ihn im August zum Flughafen Tegel gebracht haben. An der syrischen Grenze wurde der Jugendliche dann von türkischen Behörden gestoppt und nach Berlin abgeschoben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen Emanuel P. wegen Mithilfe zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Der Verfassungsschutz schaltete den V-Mann im September 2015 ab und beendete die Zusammenarbeit.
Niklas Schrader, der für die LINKE im Ausschuss sitzt, glaubt, dass sich solche Vorfälle nicht vermeiden lassen, wenn V-Leute eingesetzt werden: »Wir werden immer wieder mit solchen Vorfällen zu tun haben, so lange dieses Instrument existiert«, so Schrader am Mittwoch im Ausschuss. Nichtsdestotrotz müsse das Risiko so gering wie möglich gehalten werden.
Zustimmung kommt von Benedikt Lux von den Grünen. Derartige Vorfälle müssten in Zukunft unbedingt vermieden werden. Dazu müsse geklärt werden, wie verhindert werden könne, dass V-Personen in derartige kriminelle Machenschaften verwickelt sind, so der Innenexperte.
Der zuständige Innenstaatssekretär Torsten Akmann versichert, dass der Senat durchaus Maßnahmen ergreife, um kriminelle Tätigkeiten von V-Leuten zu verhindern. So würden diese turnusmäßig rechtlich belehrt, dass sie keine Straftaten begehen dürfen. Zudem habe der Verfassungsschutz umgehend die richtigen Maßnahmen getroffen, indem er Emanuel P. direkt nach Bekanntwerden der Vorwürfe am 17. September abgeschaltet habe. Darüber sei der Ausschuss für Verfassungsschutz seinerzeit auch mehrfach informiert worden. Dass Emanuel P. während seiner Zeit als V-Mann Verbindungen zum Attentäter Anis Amri gehabt haben soll, weist der Staatssekretär von sich. »Amri hatte seinen Lebensmittelpunkt zu dieser Zeit nicht in Berlin«, so Akmann. Dies sei erst 2016 der Fall gewesen.
Für die weiteren Beratungen zogen sich der Staatssekretär, Innensenator Geisel und die Fraktionsmitglieder jedoch in den Geheimschutzraum des Parlaments zurück.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1105213.verfassungsschutz-risikofaktor-v-leute.html