Luxemburg. Die Richter der dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) untergeordneten Kammer des EU-Gerichts haben eine Klage britischer Staatsbürger außerhalb Großbritanniens gegen die Aufnahme der Brexit-Verhandlungen abgelehnt. Der Beschluss der EU-Staaten zur Aufnahme von Austrittsverhandlungen der EU-Kommission mit Großbritannien wirke sich nicht unmittelbar auf die Kläger aus, daher sei ihre Beschwerde unzulässig, urteilten die Richter am Montag. Die EU-Staaten hatten am Sonntag nach langen Verhandlungen den knapp 600 Seiten starken Austrittsvertrag gebilligt. Nach einer Kabinettssitzung verteidigte Premierministerin Theresa May am Montagnachmittag im Londoner Unterhaus das Vertragswerk. Es muss nun noch durch das britische Parlament - eine Mehrheit dafür ist allerdings nicht in Sicht. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1106615.eu-gericht-lehnt-brexit-klage-ab.html