Potsdam. Zur finanziellen Absicherung der Rekultivierung der Tagebaue in der Lausitz hat ein Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Bergbau die Bildung einer Zweckgesellschaft vorgeschlagen. Grundsätzlich komme das Gutachten für die Länder Brandenburg und Sachsen zu dem Ergebnis, dass der Bergbaubetreiber LEAG hinreichend Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Flächen treffe, wie das Wirtschaftsministerium in Potsdam am Dienstag mitteilte. Um eine zusätzliche Sicherheit zu schaffen, sollen aber Beträge in eine Zweckgesellschaft fließen, damit auch im Falle einer Insolvenz der LEAG die Kosten abgedeckt sind. Ähnliches ist bereits für die sächsischen Tagebaue. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1106704.zweckgesellschaft-fuer-tagebau-rekultivierung.html